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From: Michael Wilch <[email protected]>
Newsgroups: de.rec.fahrrad
Subject: Förderung nach GVFG
Date: Fri, 03 Jul 2009 11:36:50 +0200
Bei uns wurde jetzt angefangen, einer der Hauptverkehrsachsen quer durch
die Innenstadt umzubauen.
Die Straße hat zur Zeit eine Verkehrsbelastung von ca. 37.000 Kfz/24h,
mittelfristig wird eine Steigerung auf bis zu 42.000 Einheiten erwartet.
Langfristig wird mit stagnierender bis fallender Verkehrsbelastung
gerechnet.
Trotzdem soll die Straße von jetzt zwei Fahrspuren je Richtung auf
abschnittsweise drei Fahrspuren (plus Abbiegespuren) erweitert werden.
Ein Planfeststellungsverfahren wurde nicht durchgeführt, da das
Straßenprofil nicht verändert wird (die Trasse wird nicht vergrößert),
sondern der vorhandene Raum wird (im Zuge einer "Sanierung") neu
aufgeteilt.
Die Stadt argumentiert, dass ein Planfeststellungsverfahren dann nicht
durchgeführt werden muss, das Regierungspräsidium hat Bedenken,
schreitet aber selber nicht ein.
Wie die Schilderung schon vermuten lässt, wird der Ausbau der
Kfz-Fahrbahnen hauptsächlich zu Lasten des Fuß- und Radverkehrs
abgewickelt. Zwar ist der Radweg mit 1,6 m geplant (inzwischen haben sie
gemerkt, dass sie ansonsten direkt Ärger bekommen), der Fußweg ist aber
stellenweise nichtmal 2,5 m breit. Wie gesagt, dass an einer
Hauptverkehrsstraße mit einem DTV von gut 40.000. Die "Empfehlungen für
Fußgängerverkehrsanlagen" (EFA 02) sehen da wesentlich breitere Gehwege
vor, zumal an der Straße zwei Realschulen, ein Park, ein Einkaufszentrum
und ein Altenheim unmittelbar angrenzen.
Die Stadt redet sich darauf raus, dass sie den Gehweg ja weitgehend
(exakt!) 2,5 m breit bauen, mehr sähe die RASt06 nicht vor. Schmalere
Stellen seien dann unvermeidbare Engstellen.
Ich gehe schwer davon aus, dass für die Sanierung erheblich Mittel aus
dem GVFG etc. bezogen werden. Dort gibt es einen Passus (§3 1c), nach
dem die Ausführung "verkehrstechnisch einwandfrei" erfolgen muss.
Meine Frage jetzt (Dietmar scheint ja aktuell auch wieder mitzulesen
;-)): Bedeutet diese "verkehrstechnisch einwandfreie" Ausführung nur die
Einhaltung der RASt? Zählen also die ergänzenden "Empfehlungen" gar nichts?
Ich würde gerne das Regierungspräsidium als mittelvergebende Behörde auf
die Fehlplanung hinweisen, möchte das aber nicht ohne einigermaßen
Erfolgsaussichten tun.
Ich mache mir zwar wenig Hoffnung, dass sie die Straßenaufteilung
umplanen. In nächster Zeit stehen aber noch einige Straßensanierungen
an, und ich hätte gerne dass die Stadt lernt, Geh- und Radwege
ausreichend zu dimensionieren.
Michael
--
Ob eine Stadt zivilisiert ist, hängt nicht von der Zahl ihrer
Schnellstraßen ab, sondern davon, ob ein Kind auf dem Dreirad
unbeschwert überall hinkommt.
-Enrique Peñalosa