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From: Michael Wilch <[email protected]>
Newsgroups: de.rec.fahrrad
Subject: Förderung nach GVFG
Date: Fri, 03 Jul 2009 11:36:50 +0200
Bei uns wurde jetzt angefangen, einer der Hauptverkehrsachsen quer durch 
die Innenstadt umzubauen.
Die Straße hat zur Zeit eine Verkehrsbelastung von ca. 37.000 Kfz/24h, 
mittelfristig wird eine Steigerung auf bis zu 42.000 Einheiten erwartet. 
Langfristig wird mit stagnierender bis fallender Verkehrsbelastung 
gerechnet.
Trotzdem soll die Straße von jetzt zwei Fahrspuren je Richtung auf 
abschnittsweise drei Fahrspuren (plus Abbiegespuren) erweitert werden. 
Ein Planfeststellungsverfahren wurde nicht durchgeführt, da das 
Straßenprofil nicht verändert wird (die Trasse wird nicht vergrößert), 
sondern der vorhandene Raum wird (im Zuge einer "Sanierung") neu 
aufgeteilt.
Die Stadt argumentiert, dass ein Planfeststellungsverfahren dann nicht 
durchgeführt werden muss, das Regierungspräsidium hat Bedenken, 
schreitet aber selber nicht ein.

Wie die Schilderung schon vermuten lässt, wird der Ausbau der 
Kfz-Fahrbahnen hauptsächlich zu Lasten des Fuß- und Radverkehrs 
abgewickelt. Zwar ist der Radweg mit 1,6 m geplant (inzwischen haben sie 
gemerkt, dass sie ansonsten direkt Ärger bekommen), der Fußweg ist aber 
stellenweise nichtmal 2,5 m breit. Wie gesagt, dass an einer 
Hauptverkehrsstraße mit einem DTV von gut 40.000. Die "Empfehlungen für 
Fußgängerverkehrsanlagen" (EFA 02) sehen da wesentlich breitere Gehwege 
vor, zumal an der Straße zwei Realschulen, ein Park, ein Einkaufszentrum 
und ein Altenheim unmittelbar angrenzen.

Die Stadt redet sich darauf raus, dass sie den Gehweg ja weitgehend 
(exakt!) 2,5 m breit bauen, mehr sähe die RASt06 nicht vor. Schmalere 
Stellen seien dann unvermeidbare Engstellen.

Ich gehe schwer davon aus, dass für die Sanierung erheblich Mittel aus 
dem GVFG etc. bezogen werden. Dort gibt es einen Passus (§3 1c), nach 
dem die Ausführung "verkehrstechnisch einwandfrei" erfolgen muss.

Meine Frage jetzt (Dietmar scheint ja aktuell auch wieder mitzulesen 
;-)): Bedeutet diese "verkehrstechnisch einwandfreie" Ausführung nur die 
Einhaltung der RASt? Zählen also die ergänzenden "Empfehlungen" gar nichts?

Ich würde gerne das Regierungspräsidium als mittelvergebende Behörde auf 
die Fehlplanung hinweisen, möchte das aber nicht ohne einigermaßen 
Erfolgsaussichten tun.
Ich mache mir zwar wenig Hoffnung, dass sie die Straßenaufteilung 
umplanen. In nächster Zeit stehen aber noch einige Straßensanierungen 
an, und ich hätte gerne dass die Stadt lernt, Geh- und Radwege 
ausreichend zu dimensionieren.

Michael

-- 
Ob eine Stadt zivilisiert ist, hängt nicht von der Zahl ihrer 
Schnellstraßen ab, sondern davon, ob ein Kind auf dem Dreirad 
unbeschwert überall hinkommt.
-Enrique Peñalosa